Erhöhung des Aktienkapitals


Erklärung über die Ausgabe und Zuteilung von Aktien der Serie E
der Zakłady Przemysłu Cukierniczego SKAWA Spółka Akcyjna mit Sitz in Wadowice


Der Vorstand der Zakłady Przemysłu Cukierniczego SKAWA Spółka Akcyjna mit Sitz in Wadowice, ul. Młyńska 66, 34-100 Wadowice, Polen, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters, das vom Bezirksgericht für Krakau-Śródmieście in Krakau, XII. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der KRS-Nummer 0000148701 geführt wird (nachstehend "Gesellschaft" genannt), gibt bekannt, dass die Ausgabe von Namens-Stammaktien der Serie E (nachstehend "Aktien der Serie E" genannt) abgeschlossen ist.

Der Vorstand der Gesellschaft hat heute den Beschluss gefasst, insgesamt 10024 (in Worten: zehntausendvierundzwanzig) Aktien der Serie E mit einem Nennwert von je 100 PLN (in Worten: einhundert Zloty) und einem Gesamtnennwert von 1.002.400 PLN (in Worten: eine Million zweitausendvierhundert Zloty) auszugeben.

Der Ausgabepreis der Aktien der Serie E betrug 200 PLN (in Worten: zweihundert Zloty) pro Aktie. Die Erhöhung des Aktienkapitals der Gesellschaft gemäß dem Beschluss Nr. 8 der Ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der Gesellschaft vom 27. Juni 2024 über die Erhöhung des Aktienkapitals der Gesellschaft erfolgte nach dem in Artikel 431 § 7 in Verbindung mit Artikel 310 § 2 des CCC festgelegten Verfahren, der sog. "weitreichenden" Kapitalerhöhung um einen Betrag von mindestens 1.000.000 PLN (eine Million) und höchstens 3.000.000 PLN (drei Millionen).





Aufgrund der ordnungsgemäßen Zeichnung und ordnungsgemäßen Einzahlung von 10024 Aktien mit einem Gesamtnennwert von 1.002.400 PLN (in Worten: eine Million zweitausendvierhundert Zloty), d.h. Aktien mit einem Wert, der den Mindestbetrag der im Beschluss Nr. 8 vorgesehenen Kapitalerhöhung übersteigt, wurde die Kapitalerhöhung durchgeführt. Gemäß Artikel 439 § 2 des ZGB liegt die Liste der Zeichner ab heute für die nächsten zwei Wochen am Sitz der Gesellschaft aus. Wadowice, 7.11.2024.


Bekanntmachung des Bezugsrechts für die zweite Laufzeit der Namens-Stammaktien der Serie E der Gesellschaft
veröffentlicht im MSiG Nr. 198/2024 (7100) unter Punkt 48801 vom 10.10.2024.
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Der Vorstand der Zakłady Przemysłu Cukierniczego SKAWA S.A, ul. Młyńska 66, 34-100 Wadowice, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters beim Amtsgericht Krakau Śródmieście in Krakau unter der KRS-Nr. 0000148701, nachfolgend Gesellschaft genannt, ruft hiermit auf der Grundlage von Artikel 434 §1 und §2 in Verbindung mit Artikel 435 des Handelsgesetzbuches zur Zeichnung von nicht weniger als 9.815 und nicht mehr als 29.815 auf den Namen lautenden Stammaktien der Serie E mit einem Nennwert von je 100 PLN ("angebotene Aktien") in einem geschlossenen Zeichnungsmodus mit Bezugsrecht auf.

  1. Der Beschluss zur Erhöhung des Aktienkapitals durch geschlossene Zeichnung und zur Änderung der Satzung wurde am 27.06.2024 gefasst.
  2. Das Grundkapital soll um einen Betrag von mindestens 1.000.000,00 PLN und höchstens 3.000.000,00 PLN erhöht werden.
  3. Die geschlossene Zeichnung begann am Tag nach der Veröffentlichung der ersten Bekanntmachung über die geschlossene Zeichnung von Namensaktien der Serie E der Gesellschaft, d.h. am 6. September 2024.
  4. Am ersten Tag wurde das Bezugsrecht in der Anzahl von 185 Namensaktien der Serie E der Gesellschaft ausgeübt.
  5. Aufgrund der Nichtausübung des Vorkaufsrechts zur Zeichnung aller Namensaktien der Serie E der Gesellschaft am ersten Tag gibt der Verwaltungsrat bekannt, dass nicht weniger als 9.815 und nicht mehr als 29.815 Namensaktien der angebotenen Aktien zu zeichnen sind.
  6. Nicht weniger als 9.815 und nicht mehr als 29.815 Angebotsaktien unterliegen am zweiten Tag dem Bezugsrecht.
  7. Der Ausgabepreis pro Aktie beträgt 200,00 PLN. (zweihundert Zloty).
  8. Der Stichtag gemäß Beschluss Nr. 8 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Juni 2024 über die Erhöhung des Grundkapitals durch geschlossene Zeichnung und Änderung der Satzung der Gesellschaft wurde auf den 1. Juli 2024 festgelegt.

  9. Personen, die berechtigt sind, die Angebotsaktien in Ausübung des Bezugsrechts am zweiten Tag zu zeichnen, sind Personen, die am 1. Juli 2024 Anteilseigner der Gesellschaft sind, vorbehaltlich Abschnitt 10, wobei die Anteilseigner im Verhältnis zu der Anzahl der am Tag des Bezugsrechts gehaltenen Aktien Vorrang bei der Zeichnung der neuen Angebotsaktien haben.

  10. Personen, die am 1. Juli 2024 nicht Aktionäre der Gesellschaft sind, haben ebenfalls das Recht, die Angebotsaktien im Rahmen des Bezugsrechts am zweiten Termin zu zeichnen, mit der Maßgabe, dass ihnen die Angebotsaktien nur dann zugeteilt werden, wenn keine Zeichnung durch Personen erfolgt, die berechtigt sind, ihre Bezugsrechte am zweiten Termin gemäß den Regelungen in Ziffer 14(1)-(3) auszuüben, d.h. die Angebotsaktien werden diesen Personen in den in Ziffer 14(4) genannten Fällen vom Vorstand zugeteilt.

  11. Zeichnungen für die angebotenen Aktien im Rahmen des zweiten Bezugsrechts werden innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab dem Tag nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über die geschlossene Zeichnung der angebotenen Aktien im Rahmen des zweiten Bezugsrechts im Gerichts- und Handelsblatt angenommen.
  12. Abonnements können nur auf die auf der Website beschriebene Weise bei der Gesellschaft eingereicht werden https://skawa.com.pl/ unter der Registerkarte Für Aktionäre - Kapitalerhöhung, wo Sie ein Formular für die Zeichnung von Aktien.
  13. Die Zahlung für die angebotenen Aktien in Höhe des Betrages, der dem Produkt aus der Anzahl der angebotenen Aktien, auf die sich der Zeichnungsauftrag bezieht, und dem Ausgabepreis entspricht, sollte bis zum letzten Tag der Annahme von Zeichnungen für die angebotenen Aktien auf das Bankkonto der Gesellschaft Nr. 56 2030 0045 1110 0000 0082 7380 erfolgen. Wenn die Zahlung in voller Höhe nicht bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist auf dem Bankkonto der Gesellschaft gutgeschrieben wird, ist der Zeichnungsauftrag unwirksam, und in diesem Fall wird der Vorstand der Gesellschaft die angebotenen Aktien nicht an eine Person zuteilen, die den eingereichten Zeichnungsauftrag nicht vollständig bezahlt hat.
  14. Am zweiten Tag des Bezugsrechts:
  • 1) Die Aktionäre können eine beliebige Anzahl angebotener Aktien zeichnen, jedoch nicht mehr als die Gesamtzahl der in der ersten Laufzeit nicht gezeichneten, aber noch zu zeichnenden Aktien;
  • (2) Übersteigt die Zahl der Aufträge die Zahl der noch zu beziehenden Aktien, so erhält jeder Zeichner denjenigen Teil der bisher nicht bezogenen Aktien, der ihm am vorhandenen Grundkapital zusteht; die übrigen Aktien werden im gleichen Verhältnis wie die Zahl der Anträge verteilt, wobei jedoch die auf einzelne Aktionäre entfallenden Bruchteile von Aktien als nicht bezogen gelten;
  • (3) Die Zahl der einem Aktionär nach Absatz 2 zugeteilten Aktien darf nicht höher sein als die Zahl der Aktien, die der Aktionär bestellt hat;
  • 4) die verbleibenden nicht gezeichneten Angebotsaktien werden vom Verwaltungsrat nach seinem Ermessen zum Ausgabepreis zugeteilt.
  1. Die Zeichner sind an ihre Zeichnung nicht mehr gebunden, wenn die Erhöhung des Aktienkapitals durch die Ausgabe der Angebotsaktien nicht bis zum 27.12.2024 beim Registergericht eingereicht wird.
  2. Der Verwaltungsrat wird die Angebotsaktien innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Zeichnungsfrist zuteilen. Informationen über die Zuteilung der Angebotsaktien werden von der Gesellschaft innerhalb einer Woche nach Zuteilung der Angebotsaktien bekannt gegeben.
  3. Falls die Ausgabe von Aktien nicht erfolgt oder die Frist für die Anmeldung der Neuemission beim Registergericht abläuft oder die Entscheidung über die Ablehnung der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Register rechtskräftig wird, werden die für die Aktien der Serie E gezahlten Beträge durch Überweisung auf die im Zeichnungsschein angegebenen Bankkonten der Aktionäre zurückerstattet.


Bekanntmachung über das Recht zum Bezug von Namenstammaktien der Serie E vom 6.09.2024 veröffentlicht im MSiG Nr. 174/2024(7076) unter Punkt 43484 am 6.09.2024.
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Der Vorstand der Zakłady Przemysłu Cukierniczego SKAWA S.A,


ul. Młyńska 66, 34-100 Wadowice, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters beim Amtsgericht Krakau Śródmieście in Krakau unter der KRS-Nummer 0000148701, nachstehend Gesellschaft genannt,ruft auf der Grundlage von Artikel 434 § 2des Handelsgesetzbuchszur Zeichnung von mindestens 10.000 und höchstens 30.000 Namensstammaktien der Serie E mit einem Nennwert von je 100 PLN ("angebotene Aktien") in einemgeschlossenen Zeichnungsmodus mit Bezugsrecht auf.

1 Der Beschluss zur Erhöhung des Grundkapitals durch geschlossene Zeichnung und zur Änderung der Satzung wurde am 27.06.2024 gefasst.

2 Das Grundkapital soll um einen Betrag von mindestens 1.000.000,00 PLN und höchstens 3.000.000,00 PLN erhöht werden.

3 Das Bezugsrecht gilt für mindestens 10.000 und höchstens 30.000 Namensstammaktien der Serie E mit einem Nennwert von je 100 PLN.

4 Der Ausgabepreis pro angebotene Aktie beträgt 200,00 PLN.

5. der Nachweisstichtag gemäß Beschluss Nr. 8 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Juni 2024 über die Erhöhung des Grundkapitals durch geschlossene Zeichnung und Änderung der Satzung der Gesellschaft wurde auf den 1. Juli 2024 festgelegt.

(6) Zur Zeichnung der angebotenen Aktien in Ausübung des Vorzugsrechts zur Zeichnung dieser Aktien sind die Aktionäre der Gesellschaft am 1. Juli 2024 berechtigt, wobei die Aktionäre im Verhältnis zu der Anzahl der am Vorzugsrechtstag gehaltenen Aktien Vorrang bei der Zeichnung der neuen angebotenen Aktien haben. Für jede am Vorkaufsrechtstag vorhandene Aktie der Gesellschaft (Serien A, B, C, D) steht den Aktionären am Ende des Vorkaufsrechtstages ein Vorkaufsrecht zur Zeichnung von Aktien der Serie E zu. Ein Vorkaufsrecht berechtigt zur Zeichnung von 0,08797653 Angebotenen Aktien. Die auf diese Weise berechnete Anzahl der Aktien wird auf eine ganze Zahl abgerundet.

(7) Zeichnungen für die Angebotsaktien innerhalb der ersten Laufzeit der Bezugsrechte werden für einen Zeitraum von drei Wochen ab dem Tag nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über die geschlossene Zeichnung der Angebotsaktien durch die Gesellschaft angenommen.

8 Zeichnungen können bei der Gesellschaft nur in der auf der Website https://skawa.com.pl/ unter der Registerkarte Für Aktionäre - Kapitalerhöhung beschriebenen Weise vorgenommen werden, wo auch das Formular für die Zeichnung von Aktien verfügbar ist.

Die Zahlung für die angebotenen Aktien in Höhe des Betrages, der dem Produkt aus der Anzahl der angebotenen Aktien, auf die sich der Zeichnungsauftrag bezieht, und dem Ausgabepreis entspricht, hat bis zum letzten Tag der Annahme von Zeichnungen für die angebotenen Aktien auf das Bankkonto der Gesellschaft Nr. 56 2030 0045 1110 0000 0082 7380 zu erfolgen. Wenn die Zahlung des vollen Betrages nicht bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist auf dem Bankkonto der Gesellschaft gutgeschrieben wird, ist der Zeichnungsauftrag unwirksam, und in diesem Fall wird der Vorstand der Gesellschaft die angebotenen Aktien nicht an eine Person zuteilen, die den eingereichten Zeichnungsauftrag nicht vollständig bezahlt hat.

(10) Für den Fall, dass das Bezugsrecht für alle zu zeichnenden Angebotsaktien nicht innerhalb der in Abschnitt 7 genannten Frist ausgeübt wird, gibt der Verwaltungsrat eine zweite, mindestens zweiwöchige Frist für die Zeichnung der restlichen Angebotsaktien bekannt. Die zweite Zuteilung von Aktien erfolgt nach den folgenden Regeln:

1) Die Aktionäre können eine beliebige Anzahl von Angebotsaktien zeichnen, jedoch nicht mehr als die Gesamtzahl der im ersten Termin nicht gezeichneten und noch zu zeichnenden Aktien; 2) übersteigt die Zahl der Aufträge die Zahl der noch zu zeichnenden Aktien, so wird jedem Zeichner ein solcher Prozentsatz der nicht gezeichneten Aktien zugeteilt, wie ihm am bestehenden Aktienkapital zusteht;

die verbleibenden Aktien werden im gleichen Verhältnis wie die Zahl der Anträge aufgeteilt, mit der Maßgabe, dass Bruchteile von Aktien, die einzelnen Aktionären zuzurechnen sind, als nicht bezogen gelten; 3) die Zahl der einem Aktionär nach Ziffer 2 zugeteilten Aktien darf nicht höher sein als die Zahl der Aktien, für die der Aktionär eine Bestellung abgegeben hat; 4) die verbleibenden nicht bezogenen Angebotsaktien werden vom Vorstand nach seinem Ermessen zum Ausgabepreis zugeteilt.

(11) Die Zeichner sind an ihre Zeichnung nicht mehr gebunden, wenn die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe der angebotenen Aktien nicht bis zum 27.12.2024 beim Registergericht eingereicht wird.

12 Der Verwaltungsrat wird die Angebotsaktien innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Zeichnungsfrist zuteilen. Informationen über die Zuteilung der Angebotsaktien werden von der Gesellschaft innerhalb einer Woche nach Zuteilung der Angebotsaktien bekannt gegeben.

Falls die Ausgabe von Aktien nicht erfolgt oder die Frist für die Anmeldung der Neuemission beim Registergericht abläuft oder die Entscheidung über die Ablehnung der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Register rechtskräftig wird, werden die für die Aktien der Serie E eingezahlten Beträge durch Überweisung auf die im Zeichnungsschein angegebenen Bankkonten der Aktionäre zurückerstattet.