Erhöhung des Aktienkapitals

Bekanntmachung über das Bezugsrecht auf Namenaktien der Serie E vom 6.09.2024, veröffentlicht im MSiG Nr. 174/2024(7076) unter der Nummer 43484 am 6.09.2024.


Der Vorstand der Zakłady Przemysłu Cukierniczego SKAWA S.A,


ul. Młyńska 66, 34-100 Wadowice, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters beim Amtsgericht Krakau Śródmieście in Krakau unter der KRS-Nummer 0000148701, nachstehend Gesellschaft genannt,ruft auf der Grundlage von Artikel 434 § 2des Handelsgesetzbuchszur Zeichnung von mindestens 10.000 und höchstens 30.000 Namensstammaktien der Serie E mit einem Nennwert von je 100 PLN ("angebotene Aktien") in einemgeschlossenen Zeichnungsmodus mit Bezugsrecht auf.

1 Der Beschluss zur Erhöhung des Grundkapitals durch geschlossene Zeichnung und zur Änderung der Satzung wurde am 27.06.2024 gefasst.

2 Das Grundkapital soll um einen Betrag von mindestens 1.000.000,00 PLN und höchstens 3.000.000,00 PLN erhöht werden.

3 Das Bezugsrecht gilt für mindestens 10.000 und höchstens 30.000 Namensstammaktien der Serie E mit einem Nennwert von je 100 PLN.

4 Der Ausgabepreis pro angebotene Aktie beträgt 200,00 PLN.

5. der Nachweisstichtag gemäß Beschluss Nr. 8 der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 27. Juni 2024 über die Erhöhung des Grundkapitals durch geschlossene Zeichnung und Änderung der Satzung der Gesellschaft wurde auf den 1. Juli 2024 festgelegt.

(6) Zur Zeichnung der angebotenen Aktien in Ausübung des Vorzugsrechts zur Zeichnung dieser Aktien sind die Aktionäre der Gesellschaft am 1. Juli 2024 berechtigt, wobei die Aktionäre im Verhältnis zu der Anzahl der am Vorzugsrechtstag gehaltenen Aktien Vorrang bei der Zeichnung der neuen angebotenen Aktien haben. Für jede am Vorkaufsrechtstag vorhandene Aktie der Gesellschaft (Serien A, B, C, D) steht den Aktionären am Ende des Vorkaufsrechtstages ein Vorkaufsrecht zur Zeichnung von Aktien der Serie E zu. Ein Vorkaufsrecht berechtigt zur Zeichnung von 0,08797653 Angebotenen Aktien. Die auf diese Weise berechnete Anzahl der Aktien wird auf eine ganze Zahl abgerundet.

(7) Zeichnungen für die Angebotsaktien innerhalb der ersten Laufzeit der Bezugsrechte werden für einen Zeitraum von drei Wochen ab dem Tag nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über die geschlossene Zeichnung der Angebotsaktien durch die Gesellschaft angenommen.

8 Zeichnungen können nur in der auf der Website https://skawa.com.pl/ unter der Registerkarte Für Aktionäre - Aktienkapitalerhöhung beschriebenen Weise an die Gesellschaft gerichtet werden, wo ein Formular für die Zeichnung von Aktien.

Die Zahlung für die angebotenen Aktien in Höhe des Betrages, der dem Produkt aus der Anzahl der angebotenen Aktien, auf die sich der Zeichnungsauftrag bezieht, und dem Ausgabepreis entspricht, hat bis zum letzten Tag der Annahme von Zeichnungen für die angebotenen Aktien auf das Bankkonto der Gesellschaft Nr. 56 2030 0045 1110 0000 0082 7380 zu erfolgen. Wenn die Zahlung des vollen Betrages nicht bis zum Ablauf der Zeichnungsfrist auf dem Bankkonto der Gesellschaft gutgeschrieben wird, ist der Zeichnungsauftrag unwirksam, und in diesem Fall wird der Vorstand der Gesellschaft die angebotenen Aktien nicht an eine Person zuteilen, die den eingereichten Zeichnungsauftrag nicht vollständig bezahlt hat.

(10) Für den Fall, dass das Bezugsrecht für alle zu zeichnenden Angebotsaktien nicht innerhalb der in Abschnitt 7 genannten Frist ausgeübt wird, gibt der Verwaltungsrat eine zweite, mindestens zweiwöchige Frist für die Zeichnung der restlichen Angebotsaktien bekannt. Die zweite Zuteilung von Aktien erfolgt nach den folgenden Regeln:

1) Die Aktionäre können eine beliebige Anzahl von Angebotsaktien zeichnen, jedoch nicht mehr als die Gesamtzahl der im ersten Termin nicht gezeichneten und noch zu zeichnenden Aktien; 2) übersteigt die Zahl der Aufträge die Zahl der noch zu zeichnenden Aktien, so wird jedem Zeichner ein solcher Prozentsatz der nicht gezeichneten Aktien zugeteilt, wie ihm am bestehenden Aktienkapital zusteht;

die verbleibenden Aktien werden im gleichen Verhältnis wie die Zahl der Anträge aufgeteilt, mit der Maßgabe, dass Bruchteile von Aktien, die einzelnen Aktionären zuzurechnen sind, als nicht bezogen gelten; 3) die Zahl der einem Aktionär nach Ziffer 2 zugeteilten Aktien darf nicht höher sein als die Zahl der Aktien, für die der Aktionär eine Bestellung abgegeben hat; 4) die verbleibenden nicht bezogenen Angebotsaktien werden vom Vorstand nach seinem Ermessen zum Ausgabepreis zugeteilt.

(11) Die Zeichner sind an ihre Zeichnung nicht mehr gebunden, wenn die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe der angebotenen Aktien nicht bis zum 27.12.2024 beim Registergericht eingereicht wird.

12 Der Verwaltungsrat wird die Angebotsaktien innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Zeichnungsfrist zuteilen. Informationen über die Zuteilung der Angebotsaktien werden von der Gesellschaft innerhalb einer Woche nach Zuteilung der Angebotsaktien bekannt gegeben.

Falls die Ausgabe von Aktien nicht erfolgt oder die Frist für die Anmeldung der Neuemission beim Registergericht abläuft oder die Entscheidung über die Ablehnung der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Register rechtskräftig wird, werden die für die Aktien der Serie E eingezahlten Beträge durch Überweisung auf die im Zeichnungsschein angegebenen Bankkonten der Aktionäre zurückerstattet.