Hauptversammlung der Aktionäre - 30. Juni 2023.

Der folgende Inhalt wurde in MSiG /Gerichts- und Wirtschaftsanzeiger/ 105/2023 (6756) Pos. 27406 veröffentlicht

Der Vorstand der ZPC "SKAWA"SA mit Sitz in Wadowice, eingetragen beim Amtsgericht für Kraków-Śródmieście in Kraków, XII. Wirtschaftsabteilung, unter der KRS-Nummer 0000148701, beruft die ordentliche Hauptversammlung der ZPC "SKAWA" SA für den 30. Juni 2023 um 10:00 Uhr in Wadowice an der ul. dr. J. Putka 1, das Gebäude des ehemaligen Bürogebäudes der ZPC SKAWA SA - Konferenzraum, II Etage ein.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der ordentlichen Hauptversammlung.
  2. Wahl des Vorsitzenden der ordentlichen Hauptversammlung.
  3. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einberufung der Hauptversammlung und ihrer Beschlussfähigkeit.
  4. Annahme der Tagesordnung.
  5. Darstellung durch den Vorstand:
    a. Bericht über die Tätigkeit der Gesellschaft für das Jahr 2022,
    b. Jahresabschluss der Gesellschaft für das Jahr 2022,
    c. Antrag zur Gewinnverteilung für das Geschäftsjahr 2022.
  6. Darstellung des Berichts des Aufsichtsrats über seine Tätigkeit im Jahr 2022.
  7. Vorstellung des Geschäftsplans des Unternehmens für 2023, einschließlich des Investitionsplans.
  8. Beschlussfassung über die Genehmigung des Berichts des Vorstands über die Tätigkeit der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2022.
  9. Beschlussfassung über die Genehmigung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2022.
  10. Beschlussfassung über die Genehmigung des Berichts des Aufsichtsrats für das Jahr 2022.
  11. Beschlussfassung über die Entlastung der Vorstandsmitglieder der Gesellschaft für die Wahrnehmung der Aufgaben im Jahr 2022.
  12. Beschlussfassung über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft für die Wahrnehmung der Aufgaben im Jahr 2022.
  13. Beschlussfassung über die Gewinnverteilung für das Geschäftsjahr 2022.
  14. Beschlussfassung über den Jahresgeschäftsplan der Gesellschaft für 2023, einschließlich des Investitionsprogramms.
  15. Beschlussfassung über die Zustimmung zur Belastung des Gesellschaftsvermögens im Zusammenhang mit einem Darlehen.
  16. Beschlussfassung über Auszeichnungen für Aufsichtsratsmitglieder.
  17. Beschlussfassung über die Änderung des Inhalts von § 2 der Ordnung der Hauptversammlung.
  18. Abschluss der ordentlichen Hauptversammlung.

Der Vorstand der Gesellschaft weist darauf hin, dass die Inhaber stimmberechtigter Aktien zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind wenn sie mindestens eine Woche vor der Hauptversammlung in das Aktionärsregister eingetragen sind. Das Verzeichnis der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Aktionäre wird am Sitz der Gesellschaft in Wadowice, ul. Młyńska 66, Betriebsgebäude Nr. 4, Raum 2/12a, für drei Wochentage vor der Hauptversammlung erhältlich. Die in der Tagesordnung enthaltenen Materialien werden den Aktionären auf Anfrage zu den im Gesetzbuch für Handelsgesellschaften festgelegten Bedingungen und Fristen zur Verfügung gestellt.
Ein Aktionär kann an der Hauptversammlung teilnehmen und sein Stimmrecht persönlich oder durch einen Bevollmächtigten ausüben. Die Vollmacht bedarf zur Gültigkeit der Schriftform.
Vertreter juristischer Personen sollten gültige Auszüge aus den Registern vorlegen, in denen die zur Vertretung dieser Rechtsträger befugten Personen aufgeführt sind. Eine im Auszug nicht aufgeführte Person sollte über eine schriftliche Vollmacht verfügen.
Die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Personen können sich am Tag der Einberufung der Hauptversammlung von 9:20 bis 9:55 Uhr direkt im Sitzungssaal anmelden und ihre Stimmkarten erhalten.