Erste Aufforderung an die Aktionäre zur Einreichung von Aktienunterlagen

Erste Aufforderung an die Aktionäre der ZPC SKAWA S.A. zur Einreichung ihrer Aktienunterlagen zur Entmaterialisierung /MSiG /Gerichts- und Wirtschaftsanzeiger/ Nr. 171 Pos. 44093 vom 2. September 2020/.

Der Vorstand der ZPC "SKAWA" S.A. mit Sitz in Wadowice (im Folgenden "Gesellschaft" genannt) fordert in Verbindung mit Art. 16 des Gesetzes vom 30. August 2019 zur Änderung des Gesetzes – Gesetzbuch für Handelsgesellschaften und einiger anderer Gesetze (GBl. 2019, Pos. 1798) zum ersten Mal alle Aktionäre der Gesellschaft auf, ihre Aktienunterlagen zur Entmaterialisierung einzureichen.

Die Gültigkeit der von der Gesellschaft ausgegebenen Aktienunterlagen erlischt kraft Gesetzes am 1. März 2021.
Am selben Tag werden die Eintragungen im Aktionärsregister rechtsverbindlich.

Die Aktienunterlagen sind am Sitz der Gesellschaft in Wadowice, ul. dr. J. Putka 1, 34-100 Wadowice, an Werktagen von 8:00 bis 14:00 Uhr einzureichen.

Die Einreichung der Aktienunterlagen erfolgt gegen die schriftliche Quittung, die dem Aktionär ausgestellt wird.