Außerordentliche Hauptversammlung – 11. September 2026

 

Der folgende Text wurde am 14. August 2026 im „Monitor Sądowy i Gospodarczy“ Nr. 157/2026(7562) unter der Nummer 38176 veröffentlicht.

 

 Der Vorstand der Gesellschaft ZPC SKAWA SA mit Sitz in Wadowice, eingetragen beim Amtsgericht für Krakau-Śródmieście „
“ in Krakau, XII. Wirtschaftsabteilung, unter der KRS-Nummer 0000148701, beruft eine außerordentliche Hauptversammlung der ZPC SKAWA SA für den 11. September 2026 um 13:00 Uhr am Sitz der Gesellschaft in Wadowice, ul. Młyńska 66 – Konferenzsaal, Raum 2/10a, ein.

 

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der außerordentlichen Hauptversammlung.
  2. Wahl des Vorsitzenden der außerordentlichen Hauptversammlung.
  3. Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung und ihrer Beschlussfähigkeit.
  4. Annahme der Tagesordnung.
  5. Vorlage von Informationen durch den Vorstand bezüglich des geplanten Erwerbs eines Grundstücks.
  6. Verabschiedung eines Beschlusses über die Erteilung der Zustimmung zum Erwerb einer Grundstücksfläche durch die Gesellschaft, bestehend aus den in Wadowice gelegenen Parzellen mit den aktuellen Nummern 2409/16; 2409/17; 2410/1; 2411/1; 2410/2; 2409/10, für die das Amtsgericht in Wadowice, 5. Grundbuchabteilung, die Grundbücher mit den Nummern KR1W/00046574/8 und KR1W/00039375/1 führt.
  7. Schluss der außerordentlichen Hauptversammlung.

 

 

Weitere Informationen:

Die Grundstücke mit den derzeitigen Nummern 2411/1, 2410/2 und 2409/10 werden nach Abschluss der Vermessungsarbeiten die Nummer 4089/1 erhalten.

Der Vorstand der Gesellschaft teilt mit, dass die Inhaber von stimmberechtigten Aktien zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind, sofern sie mindestens eine Woche vor dem Termin der Hauptversammlung in das Aktionärsregister eingetragen waren. Die Liste der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Aktionäre wird am Sitz der Gesellschaft in Wadowice, ul. Młyńska 66 (Sekretariat des Vorstands, Zimmer 2/12a), an drei Werktagen vor der Hauptversammlung jeweils zwischen 9:00 und 13:00 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt.

Ein Aktionär kann an der Hauptversammlung teilnehmen und sein Stimmrecht persönlich oder durch einen Bevollmächtigten ausüben. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden, um gültig zu sein.

Vertreter juristischer Personen müssen aktuelle Registerauszüge vorlegen, in denen die zur Vertretung dieser Personen befugten Personen aufgeführt sind. Jede Person, die nicht in dem Auszug aufgeführt ist, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Personen können sich am Tag der Hauptversammlung direkt im Sitzungssaal zwischen 12:15 und 12:55 Uhr registrieren lassen und ihre Stimmzettel entgegennehmen
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