Der folgende Inhalt wurde im MSiG /Gerichts - und Wirtschaftsanzeiger/ Nr. 145 Pos. 39993 vom 28. Juli 2022 veröffentlicht.
Der Vorstand der ZPC "SKAWA" S.A. mit Sitz in Wadowice, eingetragen beim Amtsgericht für Kraków-Śródmieście in Kraków, XII. Wirtschaftsabteilung, unter der KRS-Nummer 0000148701, beruft die ordentliche Hauptversammlung der ZPC "SKAWA" S.A. für den 25. August 2022 um 10:00 Uhr in Wadowice an der ul. dr Józefa Putka 1,
das Gebäude des ehemaligen Bürogebäudes der ZPC SKAWA S.A. - Konferenzraum, II Etage ein.
Tagesordnung:
Aufgrund der Aufnahme eines Beschlusses über die Änderung der Satzung der Gesellschaft gemäß Artikel 402 § 2 des Handelsgesetzbuches in die Tagesordnung der Hauptversammlung werden die bestehenden Bestimmungen sowie der Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen nachstehend wiedergegeben.
Inhalt der vorgeschlagenen Satzungsänderungen:
den bestehenden Inhalt von § 9:
Die bar eingezahlten Aktien der Serien B und C in Höhe von 135.000 (einhundertfünfunddreißigtausend) und die ebenfalls bar eingezahlten Aktien der Serie D in Höhe von 81.000 (einundachtzigtausend) sind Inhaberaktien; die restlichen 125.000 (einhundertfünfundzwanzigtausend) Aktien der Serie A, die mit Sachleistungen eingezahlt wurden, sind Namensaktien.
Entwurf des § 9:
Die Aktien der Serien B, C und D, die bis zu einer Gesamtzahl von 216.000 (zweihundertsechzehntausend) in bar bezahlt wurden, sind Namensaktien, die Aktien der Serie A in Höhe von 125.000 (einhundertfünfundzwanzigtausend), die in Sachwerten bezahlt wurden, sind Namensaktien.
den bestehenden Inhalt von § 10:
Die Aktien können Namens- oder Inhaberaktien sein.
Entwurf des § 10:
Die Aktien der Gesellschaft sind Namensaktien und können nicht in Inhaberaktien umgewandelt werden.
den bestehenden Inhalt von § 13:
Die Rücknahme von Aktien kann nur mit Zustimmung des Aktionärs im Wege des Erwerbs durch die Gesellschaft erfolgen. Die Rücknahme von Aktien erfordert einen Beschluss der Hauptversammlung, der mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen gefasst wird. Die Rücknahme erfolgt gegen Zahlung
des Wertes des auf die zurückgenommenen Aktien entfallenden Nettovermögens, wie es im Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres ausgewiesen ist.
Entwurf des § 13:
Vorgeschlagener Inhalt des hinzugefügten § 131:
a) In die Aktien des Aktionärs wird die Zwangsvollstreckung eingeleitet, um Ansprüche der Gesellschaft zu befriedigen, die nicht auf andere Weise aus dem Vermögen des Aktionärs befriedigt werden können;
(b) der Aktionär ist geschäftsunfähig geworden.
Vorgeschlagener Inhalt des hinzugefügten § 132:
den bestehenden Wortlaut von § 14 Nummer 3:
Die Dividende wird von der Gesellschaft ausgezahlt, ohne Einschaltung der Registerstelle für Aktionäre.
Entwurf § 14 Punkt 3:
Die Gesellschaft erfüllt die finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft gegenüber den Aktionären aus deren Aktienrechten, ohne dass der Aktionärsregisterführer dazwischengeschaltet ist.
den bestehenden Wortlaut von § 19 Absatz 1 Buchstabe c):
Die Versammlung ist gültig, wenn 51% des Aktienkapitals auf der Versammlung vertreten sind.
Entwurf § 19(1)(c):
Die Versammlung ist gültig, wenn 30 % des Aktienkapitals auf der Versammlung vertreten sind.
der bisherige Wortlaut von § 22 Nummer 1:
Der Aufsichtsrat besteht aus 5-8 Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt.
Entwurf § 22 Punkt 1:
Der Aufsichtsrat besteht aus 3-8 Mitgliedern. Die Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats wird durch Beschluss der Hauptversammlung festgelegt.
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft gibt bekannt, dass zur Teilnahme an der Generalversammlung diejenigen Stimmberechtigten berechtigt sind, die mindestens eine Woche vor der Generalversammlung im Aktienregister eingetragen sind.
Das Verzeichnis der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Aktionäre wird am Sitz der Gesellschaft in Wadowice, ul. Młyńska 66, Betriebsgebäude Nr. 4, Raum 2/12 a, drei Werktage vor der Hauptversammlung ausgelegt.
Ein Aktionär kann an der Hauptversammlung teilnehmen und sein Stimmrecht persönlich oder durch einen Bevollmächtigten ausüben. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden, um gültig zu sein.
Vertreter juristischer Personen müssen aktuelle Registerauszüge vorlegen, in denen die zur Vertretung dieser Personen befugten Personen aufgeführt sind. Jede Person, die nicht in dem Auszug aufgeführt ist, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Personen können sich am Tag der Hauptversammlung zwischen 9.30 und 9.55 Uhr direkt im Versammlungssaal anmelden und ihre Stimmkarten erhalten.