Hauptversammlung der Aktionäre - 24. Juli 2020.

Das Folgende wurde im MSiG Nr. 120/2020 Pos. 29163 vom 20. Juni 2020 veröffentlicht.

Der Vorstand der ZPC "SKAWA" S.A. in Wadowice beruft hiermit gemäß Art. 395 § 1 und Art. 399 §1 des Gesetzes über Handelsgesellschaften die ordentliche Hauptversammlung der ZPC "SKAWA" S.A. ein, die am 24. Juli 2020 um14.00 Uhr am Sitz der Gesellschaft in Wadowice, Dr. Putka-Straße 1, stattfinden soll.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung der ordentlichen Hauptversammlung.
  2. Wahl des Versammlungsleiters.
  3. Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einberufung der Hauptversammlung und ihrer Beschlussfähigkeit.
  4. Annahme der Tagesordnung.
  5. Präsentation des Vorstandes:
  1. Bericht über die Aktivitäten des Unternehmens im Jahr 2019,
  2. Jahresabschluss des Unternehmens für 2019,
  3. Vorschlag für die Verteilung des Reingewinns für das Geschäftsjahr 2019.
  1. Vorlage des Berichts des Aufsichtsrats über die Ergebnisse der Bewertung des Berichts des Vorstands
    über die Tätigkeit der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019 und des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2019.
  2. Vorstellung des Geschäftsplans des Unternehmens für 2020, einschließlich des Investitionsplans.
  3. Verabschiedung eines Beschlusses über die Genehmigung des Berichts des Verwaltungsrats über die Tätigkeit der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2019.
  4. Verabschiedung eines Beschlusses zur Genehmigung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019.
  5. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrats der Gesellschaft für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Jahr 2019.
  6. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates der Gesellschaft für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Jahr 2019.
  7. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2019.
  8. Beschlussfassung über den jährlichen Geschäftsplan der Gesellschaft für 2020, einschließlich des Investitionsprogramms.
  9. Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates.
  10. Verabschiedung eines Beschlusses über die Fusion von Unternehmen: ZPC "SKAWA" S.A. mit "Skawą-Bis" Spółka z o.o.
  11. Verabschiedung eines Beschlusses zur Genehmigung der Auswahl des Unternehmens, das das Aktionärsregister führt.
  12. Beschlussfassung über die Änderung von § 23 und § 24 der Satzung der Gesellschaft.
  13. Abschluss der ordentlichen Hauptversammlung.

Aufgrund der Aufnahme eines Beschlusses über die Änderung der Satzung der Gesellschaft gemäß Artikel 402 § 2 des Handelsgesetzbuches in die Tagesordnung der Hauptversammlung werden die bestehenden Bestimmungen sowie der Inhalt der vorgeschlagenen Änderungen nachstehend wiedergegeben.

Bestehender § 23

Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit seiner in der Sitzung anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Zur Gültigkeit der Beschlüsse des Aufsichtsrats ist die Einladung aller Mitglieder des Gremiums in der in seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Weise erforderlich.

Entwurf § 23

  1. Der Aufsichtsrat fasst seine Beschlüsse mit der absoluten Mehrheit seiner in der Sitzung anwesenden Mitglieder oder im Wege der Umlaufabstimmung. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Für die Gültigkeit der Beschlüsse des Aufsichtsrats ist die Einladung aller Mitglieder des Gremiums in der in seiner Geschäftsordnung vorgesehenen Weise erforderlich. Die Teilnahme an der Sitzung des Verwaltungsrats kann auch im Wege der direkten Fernkommunikation erfolgen. Der Aufsichtsrat legt in Form einer Geschäftsordnung die Einzelheiten der Teilnahme an der Sitzung im Wege der elektronischen Kommunikation fest.
  2. Der Aufsichtsrat kann Beschlüsse auf schriftlichem Wege oder im Wege der direkten Fernübertragung fassen. Ein auf diese Weise gefasster Beschluss ist gültig, wenn alle Mitglieder des Gremiums über den Inhalt der Beschlussvorlage informiert wurden und mindestens die Hälfte der Mitglieder des Gremiums an der Beschlussfassung teilgenommen hat.

Bestehender § 24 Punkt 8

  1. Zustimmung zur Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft oder zur Übernahme von Verpflichtungen
    /einschließlich Darlehen und Kredite/ und zur Gewährung von Sicherheiten mit einem Wert für jede dieser Maßnahmen zwischen 20 % und 30 % des Grundkapitals.

Entwurf § 24 Punkt 8

  1. Zustimmung zur Veräußerung von Vermögenswerten der Gesellschaft oder zur Übernahme von Verpflichtungen /einschließlich Darlehen und Krediten/ und zur Gewährung von Sicherheiten, deren Wert für jede dieser Handlungen 250.000 Euro (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) übersteigt, mit Ausnahme von kommerziellen Verpflichtungen.

Der Vorstand der Gesellschaft teilt mit, dass Inhaber von Namensaktien zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt sind, wenn sie mindestens eine Woche vor der Hauptversammlung in das Aktienbuch eingetragen werden. Inhaberaktien hingegen berechtigen zur Teilnahme an der Hauptversammlung, wenn sie mindestens eine Woche vor dem Tag der Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft in Wadowice, ul. Dr. Putka 1, hinterlegt und nicht vor deren Beendigung abgeholt werden. Anstelle von Aktien können zum Nachweis der Hinterlegung von Aktien
ausgestellte Bescheinigungen bei einem Notar eingereicht werden. In der Bescheinigung ist die Anzahl der Aktien anzugeben und darauf hinzuweisen, dass die Aktien erst nach Beendigung der Hauptversammlung ausgegeben werden. Das Verzeichnis der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Aktionäre wird 3 Arbeitstage vor der Hauptversammlung am Sitz der Gesellschaft, Zimmer 204, ausgelegt.

Die Aktionäre können persönlich oder durch einen Bevollmächtigten an der Generalversammlung teilnehmen. Die Vollmacht muss schriftlich erteilt werden und wird dem Protokoll der Hauptversammlung beigefügt.

Vertreter juristischer Personen müssen aktuelle Registerauszüge vorlegen, in denen die zur Vertretung dieser Personen befugten Personen aufgeführt sind. Jede Person, die nicht in dem Auszug aufgeführt ist, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigten Personen können sich unter
registrieren lassen und erhalten ihre Stimmkarten zwischen 1300und 1400 direkt im Sitzungssaal.